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AGB


Allgemeine Personenbeförderungsbedingungen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Unsere Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen gelten für
alle Fahrten auf den Fahrgastschiffen der Reederei Bruno Winkler (z.B.
Rund- und Ausflugsfahrten, Tages- und Ganztagesfahrten) sowie für alle
damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch
uns.
Sie gelten nicht für Charterfahrten; insoweit gelten ausschließlich unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen.
2. Unsere Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen gelten
ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Personenbeförderungsbedingungen abweichende Bedingungen des
Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Personenbeförderungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Personenbeförderungsbedingungen abweichender Bedingungen des
Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und den Kunden zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt.
4. Unsere Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen gelten sowohl
gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem
Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt.
5. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer
Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der
Kunde unsere Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen als
verbindlich an.

§ 2 Fahrkarten
1. Fahrkarten sind vor Antritt der Fahrt an den Kassen zu lösen.
Fahrkarten sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der
Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen
vorzuzeigen. An Bord können Fahrkarten nur gelöst werden, wenn keine
Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind. Bei Fahrten über die
Zielstrecke hinaus müssen Fahrkarten beim Schiffsführer oder
Bootsmann spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert
nachgelöst werden. Die Fahrkarten sind nur gültig am aufgedruckten
Fahrtag. Wird bei einer Fahrkartenprüfung keine gültige Fahrkarte
vorgelegt, so ist die erforderliche Fahrkarte nachzulösen.
2. Gelöste Fahrkarten werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet.
Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im
Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen
vorgenommen.
Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrkarten an den
Tageskassen sowie auch im Vorverkauf an eigenen Verkaufsstellen und
Agenturen.
Fahrunterbrechung ist nur bei Benutzung von Tageskarten und Hin- und
Rückfahrkarten gestattet. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener
Strecken kann nicht gewährt werden.
3. Auf Fahrten mit Platzkarten besteht nur Anspruch auf einen Platz an
dem auf der Fahrkarte oder der Reservierung genannten Tisch. Ein
Anspruch auf einen bestimmten Platz an diesem Tisch besteht nicht. Bei
Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung
der Platzreservierung verantwortlich.
4. Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von uns im Zeitpunkt der
Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen. Für Gutscheine über
bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen
entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht
nicht. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der
Gutschein erworben wurde.
5. Reservierte Karten sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse
abzuholen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung. Es
gelten die Stornierungsbedingungen gem. § 4.

§ 3 Ermäßigungen
1. Es werden Ermäßigungen für nachstehende Personenkreisen nach
Vorlage eines amtlichen Nachweises auf den vollen Fahrpreis gewährt,
und zwar für
- Kinder unter 6 Jahren (bis 3 Kinder)
- Kinder 6-14 Jahre
- Kindergruppen und Schulklassen (15-18 Jahre), auf Rund - und
Ausflugsfahrten
- je 10 Kinder eine Begleitperson
- Schwerbehinderte ab 70 %, auf Rund- und Ausflugsfahrten
- und deren eingetragene Begleitperson, auf Rund - Ausflugsfahrten
- Gruppen ab 15 Personen, auf Rund- und Ausflugsfahrten
- Senioren ab 60 Jahre, auf Rund- und Ausflugsfahrten
Die Einzelheiten der angebotenen Fahrpreisermäßigungen ergeben sich
aus den Saison-Fahrplänen, diese werden von den Kunden als
verbindlich anerkannt.
2. Es kann jeweils nur eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch
genommen werden.
Keine Ermäßigungen werden gewährt bei Sonder- und Abendfahrten
sowie Fahrten inklusive gastronomischer Leistungen und Kombikarten.
Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung muss vor dem Erwerb der
Fahrkarte geltend gemacht werden. Bereits gelöste Fahrkarten können
nicht nachträglich zurückgenommen werden.

§ 4 Stornierung des Kunden
1. Eine Stornierung des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag
kann mündlich, telefonisch, in Text oder Schriftform erfolgen.
Als Stornierung gilt die Verringerung der Personenzahl ebenso wie eine
Gesamtstornierung der Reservierung.
2. Im einzelnen gilt folgendes:
Reservierungen können bis 3 Werktage vor dem Fahrtag kostenfrei
storniert werden. Bei einer späteren Stornierung behält sich die Reederei
vor, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 10 % der reservierten Leistung
in Rechnung zu stellen.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden
steht jedoch der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 Fahrplanänderungen
1. Bei Sturm, Hagel und anderen ungünstigen Witterungsbedingungen
sowie bei von uns unverschuldeten technischen Defekten und bei
Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen können wir die Fahrt
abbrechen oder die Fahrtroute ändern.
Erstattungs- und Ermäßigungsansprüche sind in solchen Fällen
ausgeschlossen; dies gilt auch für den von uns unverschuldeten Ausfall
der Beschallungsanlage (Musik, Stadterklärung).
In all diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf
Fahrpreisermäßigung.
2. Uns bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan namentlich genannter
Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem
Wissen erteilt.
3. Den Anordnungen des Schiffsbesatzung und der Schiffsführer ist im
Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste
unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt auf
dem Außendeck und die Anweisungen zum Verhalten der Fahrgäste
beim Durchfahren von Brücken.
4. Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben, wenn
nicht mindestens 10 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der
Anfangsstation verkauft sind. Kommt eine dieser Fahrten wegen zu
geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete
Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt.
5. Die Reederei behält sich vor, alkoholisierten Personen oder Gruppen
mit überwiegend alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen
und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen.

§ 6 Haftung
1. Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für unsere
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten
haben, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten durch uns beruhen.
Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden
wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig
auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen
Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Kunden
unmittelbar bei der Fahrt zur Prüfung gemeldet werden.
2. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den
Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die
Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den
Steganlagen nicht gefährdet ist.

§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden auf dem Schiff. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer
bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher
Verpflichtungen durch uns. Zudem sind alle Fälle, in denen die
Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische
Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein
Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf Verlangen, Risiko und
Kosten des betreffenden Kunden nachgesandt. Wir bewahren die Sachen
3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert
besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung
hat der Kunde zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behalten
wir uns nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Kunden
vor.
3. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an
die Reederei abzugeben.

§ 8 Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an
Einrichtung, Inventar, Steganlagen etc.

§ 9 Sonstiges
1. Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist,
mitbefördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche,
explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe.
2. Fahrräder werden nicht befördert.
3. Rollstühle und Kinderwägen können nur in begrenzter Anzahl oder
nach Absprache an Bord genommen werden.
4. Hunde sind an Bord kurz an der Leine zu halten. Auf Ganztages- und
Abendfahrten ist die Mitnahme von Hunden nicht gestattet.
5. Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie
Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet.
6. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen
Getränken an Bord der Schiffe ist strikt untersagt. Die Reederei behält
sich das Recht auf Kontrollen vor.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung
verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der
Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Reederei Bruno Winkler.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz der Reederei Bruno Winkler. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die
Voraussetzungen des § 38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sind, die
unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der
unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam
ist.

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