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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Charterverträge)

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge
zur Durchführung von Veranstaltungen auf den Fahrgastschiffen der
Reederei Bruno Winkler (Charterverträge) sowie für alle damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns.
Sie gelten nicht für andere auf den Fahrgastschiffen der Reederei Bruno
Winkler durchgeführten Fahrten (z.B. Rund- und Ausflugsfahrten,
Tages- und Ganztagesfahrten); hierfür gelten ausschließlich unsere
Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an
den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag
schriftlich niedergelegt.
4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern
als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend
nichts anderes gilt.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags des
Kunden durch uns zustande.
Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der
schriftlichen Bestätigung durch uns.
Haben wir selbst ein Angebot abgegeben, kann dieses vom Kunden
innerhalb von 2 Wochen angenommen werden.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen
1. Wir verpflichten uns, die vom Kunden bestellten und von uns
zugesagten Leistungen zu erbringen.
Ein Vertrag zur Durchführung von Veranstaltungen bezieht sich damit
nur auf die Innenplätze des jeweiligen Schiffes. Die mietweise
Überlassung eines Schiffes zur Durchführung von Veranstaltungen
bezieht sich nur auf die Innenräume und die Innenplätze auf den
Fahrgastschiffen, nicht auch auf das Außendeck.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch
genommenen Leistungen - auch seiner Veranstaltungsteilnehmer -
vereinbarten bzw. üblichen Preise an uns zu zahlen. Er haftet für die
Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch
genommenen Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten.
Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen, Kosten und
Auslagen von uns an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von
uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der
vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%
erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und
Veranstaltung über die 4 Monate hinaus, erhöht sich die Obergrenze um
weitere 5%. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr
als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die
Preise entsprechend angepasst.
4. Unsere Rechnungen sind - sofern nichts anderes vereinbart ist -
innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens 1 Woche
vor Fahrtantritt, ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden
gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von
5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt
hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an uns zu erstatten. Der
Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden
seien, steht dem Kunden frei. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des
Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet,
soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt
sind.
6. Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind
im Vertrag schriftlich vereinbart.
7. Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder
Sicherheitsleistung die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf
der Schriftform und ist kostenfrei bis 30 Tage vor der vereinbarten Fahrt
möglich. Bei einem späteren Rücktritt des Kunden sind wir berechtigt,
25% der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Bei Rücktritt weniger als
14 Tage vor der Fahrt werden 50% der vereinbarten Vergütung, bei
Rücktritt weniger als 7 Tage vor der Fahrt 75% der vereinbarten
Vergütung und bei Rücktritt einen Tag vor der Fahrt oder bei Nichtantritt
der Fahrt 100 % in Rechnung gestellt.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden
steht jedoch der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht
oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 5 Rücktritt der Reederei Bruno Winkler
1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer
bestimmten Frist zusteht, sind wir in dieser Zeit ebenfalls berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen, diese
bereit sind, eine feste Buchung vorzunehmen und der Kunde auf unsere
Rückfrage hin auf sein Recht zum Rücktritt innerhalb einer von uns
gesetzten Frist nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel § 3 Nr. 6 verlangte
Vorauszahlung nicht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
3. Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende
Umstände die Erfüllung des Vertrags
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. der
4. Bei berechtigtem Rücktritt durch uns entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadenersatz. Sollte uns bei einem Rücktritt nach den
obigen Nrn. 2 oder 3 ein Schadenersatzanspruch gegen den Kunden
zustehen, so können wir den Anspruch pauschalieren. Klausel § 4 gilt
entsprechend.
5. Wird aufgrund von extremen Wetterverhältnissen, Wasserstraßenoder
Schleusensperrungen, technischen Defekten am Schiff oder aus
anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen eine Fortsetzung der
Fahrt auf der vereinbarten Route unmöglich, so kann die Fahrtroute
geändert werden oder - falls dies nicht möglich ist - die Fahrt
abgebrochen werden.
Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist für solche Fälle
ausgeschlossen.
6. Wird aufgrund von höherer Gewalt oder aus anderen von uns nicht zu
vertretenden Gründen der Einsatz des vereinbarten Fahrgastschiffes
unmöglich, behalten wir uns den Einsatz eines vergleichbaren anderen
Schiffes vor. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht
dadurch nicht.
7. Die Reederei behält sich vor, stark alkoholisierte Personen oder
Gruppen mit überwiegend stark alkoholisierten Personen von der Fahrt
auszuschließen oder vom Schiff zu verweisen.

§ 6 Änderung der Veranstaltungszeit
Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der
Veranstaltung und stimmen wir diesen Abweichungen zu, so können wir
die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es
sei denn, uns trifft ein Verschulden.

§ 7 Haftung
1. Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für unsere
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf
Schadenersatz sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten
haben, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten durch uns beruhen.
Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters
oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden
wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein,
für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig
auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen
Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Kunden
unmittelbar bei der Veranstaltung zur Prüfung gemeldet werden.
2. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den
Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die
Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den
Steganlagen nicht gefährdet ist.

§ 8 Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken,
Dekorationen
1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung mit uns. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der
Gemeinkosten berechnet. Wir übernehmen keinerlei Haftung für
gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommen
Speisen und Getränken.
2. Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Dekorationen des
Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Reederei. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt
durch die Aufstellung und das Anbringen eigener Dekorationen des
Kunden

§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des
Kunden auf dem Schiff. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder
Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer
bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher
Verpflichtungen durch uns. Zudem sind alle Fälle, in denen die
Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische
Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein
Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
2. Zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden
nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers
nachgesandt. Wir bewahren die Sachen 3 Monate auf; danach werden die
Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro
übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Kunde zu tragen. Soweit
kein erkennbarer Wert besteht, behalten wir uns nach Ablauf der Frist
eine Vernichtung auf Kosten des Kunden vor.
Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an die
Reederei abzugeben.

§ 10 Behördliche Erlaubnisse und GEMA-Meldung
1. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen
und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu
verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen
und sonstiger Vorschriften.
2. Musik und Tanz an Bord müssen vom Kunden der GEMA gemeldet
werden. Dem Kunden obliegt die Zahlung der GEMA-Gebühren.
3. Der Kunde stellt die Reederei im Falle von Lärm- und
Umweltbeeinträchtigungen von Ansprüchen Dritter, auch öffentlichen
Dienststellen und Behörden frei.

§ 11 Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar
und Steganlagen etc., die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter
oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht
werden.

§ 12 Sonstiges
1. Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist, mit
befördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive,
ätzende sowie übel riechende Stoffe.
2. Rollstühle und Kinderwägen können nur in begrenzter Anzahl oder
nach Absprache an Bord genommen werden.
3. Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Tieren ist nicht gestattet.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung
verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der
Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen und Ergänzungen
durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Reederei Bruno Winkler.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der
Sitz der Reederei Bruno Winkler. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die
Voraussetzungen des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien
verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe
kommt und wirksam ist.

Beliebte Touren

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Unsere Citytour-2: Spreefahrt über den Landwehrkanal

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Unsere Nachmittags Spreefahrt

Die schöne Spreefahrt
City-Tour- 4

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