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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Restaurations-Service Bruno Winkler

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur
Durchführung von Veranstaltungen auf den Fahrgastschiffen
der Reederei Bruno Winkler sowie für alle damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen
durch uns.
2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht
an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von
unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen
des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind
in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber
Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen
Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem
Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt.

§ 2 Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des
Antrags des Kunden durch uns zustande.
Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen,
Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch
uns.

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen
1) Wir verpflichten uns, die vom Kunden bestellten und von uns
zugesagten Leistungen zu erbringen.
2) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in
Anspruch genommene Leistungen - auch seiner
Veranstaltungsteilnehmer - vereinbarten bzw. üblichen Preise
von uns zu zahlen. Er haftet für die Bezahlung sämtlicher von
den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommenen
Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten.
Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen,
Kosten und Auslagen von uns an Dritte, insbesondere auch
für Forderungen von
Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht
sich der von uns allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Für
jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und
Veranstaltung über die 4 Monate hinaus, erhöht sich die
Obergrenze um weitere 5%. Liegen zwischen
Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate und
ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die
Preise entsprechend angepasst.
4) Unsere Rechnungen sind - sofern nicht anderes vereinbart ist
- innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die
jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von
derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein
Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines
höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach
Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00
€ an uns zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur
wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem
Kunden frei. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des
Inkassos anfallen, trägt der Kunde.
5) Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser
nicht erreicht, können wir 60% des Differenzbetrages als
entgangenen Gewinn in Rechnung stellen, sofern nicht der
Kunden einen niedrigeren oder wir einen höheren Schaden
nachweisen.
6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur
gestattet, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt
oder von uns anerkannt sind.
7) Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene
Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung
und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich
vereinbart.
8) Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die
die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen
lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen die
vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Haftung
Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für
unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des
Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die
Pflichtverletzung zu vertreten haben, ferner sonstige
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten durch uns beruhen. Einer
Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen
oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das
ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist
der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit
der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.
Störungen oder Mängel müssen vom Kunden unmittelbar bei
der Veranstaltung zur Prüfung gemeldet werden.
RESTAURATIONS-SERVICE

§ 5 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen
Vertrag bedarf der Schriftform und ist bis 30 Tage vor der
Veranstaltung möglich. Bei einem späteren Rücktritt des
Kunden sind wir berechtigt, 25% der vereinbarten Vergütung
zu berechnen. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor der Fahrt
werden 50 % der vereinbarten Vergütung, bei Rücktritt
weniger als 7 Tage vor der Fahrt 75 % der vereinbarten
Vergütung und bei Rücktritt 1 Tag vor der Fahrt oder bei
Nichtantritt der Fahrt 100% in Rechnung gestellt.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem
Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der oben
genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe
entstanden ist.

§ 6 Rücktritt des Restaurations-Service Bruno Winkler
1) Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht
innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, sind wir in dieser
Zeit ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
Anfragen anderer Kunden vorliegen, diese bereit sind, eine
feste Buchung vorzunehmen und der Kunde auf unsere
Rückfrage hin auf sein Recht zum Rücktritt innerhalb einer
von uns gesetzten Frist nicht verzichtet.
2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel § 3 Nr. 7
verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so sind wir ebenfalls
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt, ein Ausfall des Schiffes oder andere von uns
nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe
wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder
des Zwecks gebucht werden.
4) Bei berechtigtem Rücktritt durch uns entsteht kein Anspruch
des Kunden auf Schadenersatz. Sollte bei einem Rücktritt
nach den obigen Nrn. 2 oder 3 ein Schadenersatzanspruch
von uns gegen den Kunden bestehen, so können wir den
Anspruch pauschalieren. Klausel § 5 gilt entsprechend.

§ 7 Änderung der Teilnehmerzahl oder der
Veranstaltungszeit
1) Eine Änderung der gebuchten Teilnehmerzahl um mehr als
5% muss uns spätestens 10 Werktage vor
Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf unserer
schriftlichen Zustimmung.
2) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um
max. 5% wird von uns bei der Abrechnung anerkannt. Bei
darüber hinausgehenden Abweichungen wird die
ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5%
zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten
Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der
geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu
mindern. Dabei sind die Ersparnisse des Kunden durch die
eingeräumte Toleranz von 5% mit einzubeziehen.
3) Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche
Teilnehmerzahl berechnet.
4) Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10%
sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
5) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder
Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmen wir diesen
Abweichungen zu, so können wir die zusätzliche
Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei
denn, uns trifft ein Verschulden.

§ 8 Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und
Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen
grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer
schriftlichen Vereinbarung mit uns. In diesen Fällen wird ein
Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden
bedingt durch den Verzehr von mitgenommenen Speisen und
Getränken.

§ 9 Behördliche Erlaubnisse
Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse,
Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig
auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung
öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

§ 10 Schlussbestimmungen
1) Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher
Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des
Vertrags, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der
Schriftform. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch
den Kunden sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des AW
Restaurations-Service.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen
Verkehr der Sitz des AW Restaurations-Service. Das gleiche
gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 II ZPO
erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder
nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die
unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die
der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt
und wirksam ist.

Beliebte Touren

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Unsere Spreefahrt Citytour-2: Sehenswürdigkeiten in Berlin

Die neue City-Tour 2

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(Ermäßigungen möglich)
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Unsere Citytour-2: Spreefahrt über den Landwehrkanal

Die große City-Tour-3

ab Schloßbrücke, Friedrichstraße
Dauer: 3,25 h
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30,00 € p.P.
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Unsere Nachmittags Spreefahrt

Die schöne Spreefahrt
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Children under the age of 6 travel free of charge with us, therefore a ticket is not necessary.
Buggy and stroller may of course be brought on board. However, the upper deck is accessible only by stairs. The interior is also accessible only via a few steps.
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