Am Montag, 12.05.2025 entfällt die schöne Spreefahrt City-Tour 4 leider komplett mit allen Abfahrtszeiten.
ab Schloßbrücke, Charlottenburger Ufer 1, 10587 Berlin
ab Friedrichstraße, Reichstagufer 18, 10117 Berlin
City-Tour unter den Brücken von Spree und Landwehrkanal:
Deutsch-englische Fahrterklärung vom Band inklusive.
Fahren Sie mit einem unserer Premium-Schiffe unter den Brücken von Berlin auf der Spree und dem Landwehrkanal. Lernen Sie Berlin aus einem anderen Blickwinkel kennen - während der Fahrt können Sie die Sehenswürdigkeiten bestaunen.
Mit luftigen Sonnenplätzen und bequemen Innenplätzen bieten die Premium-Schiffe der Reederei Bruno Winkler die besten Bedingungen für eine Rundfahrt bei jedem Wetter.
Lassen Sie sich von unserem Service verwöhnen - für das leibliche Wohl sorgt die moderne deutsch-mediterrane Restaurantküche.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Restaurations-Service Bruno Winkler
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen auf den Fahrgastschiffen der Reederei Bruno Winkler sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns. 2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 4) Unsere Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt.
§ 2 Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch uns zustande. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen 1) Wir verpflichten uns, die vom Kunden bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen. 2) Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen - auch seiner Veranstaltungsteilnehmer - vereinbarten bzw. üblichen Preise von uns zu zahlen. Er haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen, Kosten und Auslagen von uns an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über die 4 Monate hinaus, erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst. 4) Unsere Rechnungen sind - sofern nicht anderes vereinbart ist - innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an uns zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. 5) Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, können wir 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn in Rechnung stellen, sofern nicht der Kunden einen niedrigeren oder wir einen höheren Schaden nachweisen. 6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. 7) Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart. 8) Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistungen die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Haftung Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten durch uns beruhen. Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Kunden unmittelbar bei der Veranstaltung zur Prüfung gemeldet werden. RESTAURATIONS-SERVICE
§ 5 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und ist bis 30 Tage vor der Veranstaltung möglich. Bei einem späteren Rücktritt des Kunden sind wir berechtigt, 25% der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor der Fahrt werden 50 % der vereinbarten Vergütung, bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor der Fahrt 75 % der vereinbarten Vergütung und bei Rücktritt 1 Tag vor der Fahrt oder bei Nichtantritt der Fahrt 100% in Rechnung gestellt. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 6 Rücktritt des Restaurations-Service Bruno Winkler 1) Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, sind wir in dieser Zeit ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen, diese bereit sind, eine feste Buchung vorzunehmen und der Kunde auf unsere Rückfrage hin auf sein Recht zum Rücktritt innerhalb einer von uns gesetzten Frist nicht verzichtet. 2) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel § 3 Nr. 7 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3) Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt, ein Ausfall des Schiffes oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden. 4) Bei berechtigtem Rücktritt durch uns entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach den obigen Nrn. 2 oder 3 ein Schadenersatzanspruch von uns gegen den Kunden bestehen, so können wir den Anspruch pauschalieren. Klausel § 5 gilt entsprechend.
§ 7 Änderung der Teilnehmerzahl oder der Veranstaltungszeit 1) Eine Änderung der gebuchten Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss uns spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. 2) Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl durch den Kunden um max. 5% wird von uns bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Dabei sind die Ersparnisse des Kunden durch die eingeräumte Toleranz von 5% mit einzubeziehen. 3) Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4) Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. 5) Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmen wir diesen Abweichungen zu, so können wir die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.
§ 8 Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit uns. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Wir übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommenen Speisen und Getränken.
§ 9 Behördliche Erlaubnisse Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.
§ 10 Schlussbestimmungen 1) Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des AW Restaurations-Service. 3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des AW Restaurations-Service. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 4) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.
Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein, mit uns die Anker zu lichten und ihren Alltag über Bord zu werfen. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie das kulinarische Angebot und lauschen Sie den fachkundigen Erklärungen - Sie werden überrascht sein, welche Geschichten sich hinter den Sehenswürdigkeiten verbergen!
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