An warmen Sommerabenden zeigt sich Berlin von einer besonders angenehmen Seite: Die Stadt wird ruhiger, das Licht weicher, und entlang der Spree entsteht eine entspannte Atmosphäre.
Genau dann starten unsere beliebten Abendfahrten – ideal, um Berlin auf bequeme und stilvolle Weise vom Wasser aus zu erleben. Ob kurz und kompakt oder ausgedehnt und vielfältig: Mit der Saturday Night Tour und der Abend-City-Tour 2 bietet die Reederei Bruno Winkler zwei attraktive Möglichkeiten für einen besonderen Abend an Bord.
Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein, mit uns die Anker zu lichten und ihren Alltag über Bord zu werfen. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie das kulinarische Angebot und lauschen Sie den fachkundigen Erklärungen - Sie werden überrascht sein, welche Geschichten sich hinter den Sehenswürdigkeiten verbergen!
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Routenverläufe über Landwehrkanal und Spree, Abfahrtzeiten, Sehenswürdigkeiten, unsere kulinarischen Angebote und Preise. Hier haben wir alle Informationen übersichtlich für Sie dargestellt.
Seit über 50 Jahren fahren wir mit Ihnen, liebe Berliner und Berlinbesucher, über die Gewässer Berlins. Vorbei an den schönsten Sehenswürdigkeiten dieser einzigartigen Stadt. Bis heute ist es für uns immer noch etwas Besonderes! Berlin kann man von vielen Seiten betrachten, doch am schönsten zeigt es sich vom Wasser aus.
Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein, mit uns die Anker zu lichten und Ihren Alltag über Bord zu werfen. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie das kulinarische Angebot und lauschen Sie den fachkundigen Erklärungen – Sie werden überrascht sein, welche Geschichten sich hinter den Sehenswürdigkeiten verbergen!
Wir freuen uns auf Sie.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (Charterverträge)
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zur Durchführung von Veranstaltungen auf den Fahrgastschiffen der Reederei Bruno Winkler (Charterverträge) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns. Sie gelten nicht für andere auf den Fahrgastschiffen der Reederei Bruno Winkler durchgeführten Fahrten (z.B. Rund- und Ausflugsfahrten, Tages- und Ganztagesfahrten); hierfür gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen. 2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hatten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt.
§ 2 Vertragsabschluss Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Antrags des Kunden durch uns zustande. Telegrafische, telefonische oder mündliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns. Haben wir selbst ein Angebot abgegeben, kann dieses vom Kunden innerhalb von 2 Wochen angenommen werden.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen 1. Wir verpflichten uns, die vom Kunden bestellten und von uns zugesagten Leistungen zu erbringen. Ein Vertrag zur Durchführung von Veranstaltungen bezieht sich damit nur auf die Innenplätze des jeweiligen Schiffes. Die mietweise Überlassung eines Schiffes zur Durchführung von Veranstaltungen bezieht sich nur auf die Innenräume und die Innenplätze auf den Fahrgastschiffen, nicht auch auf das Außendeck. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen - auch seiner Veranstaltungsteilnehmer - vereinbarten bzw. üblichen Preise an uns zu zahlen. Er haftet für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern in Anspruch genommenen Leistungen sowie für die von diesen verursachten Kosten. Dies gilt auch für die von ihm veranlassten Leistungen, Kosten und Auslagen von uns an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über die 4 Monate hinaus, erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst. 4. Unsere Rechnungen sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens 1 Woche vor Fahrtantritt, ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 5,00 € an uns zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. 5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist dem Kunden nur gestattet, soweit sie unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. 6. Wir sind berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart. 7. Werden nach Vertragsunterzeichnung Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung die vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform und ist kostenfrei bis 30 Tage vor der vereinbarten Fahrt möglich. Bei einem späteren Rücktritt des Kunden sind wir berechtigt, 25% der vereinbarten Vergütung zu berechnen. Bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor der Fahrt werden 50% der vereinbarten Vergütung, bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor der Fahrt 75% der vereinbarten Vergütung und bei Rücktritt einen Tag vor der Fahrt oder bei Nichtantritt der Fahrt 100 % in Rechnung gestellt. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
§ 5 Rücktritt der Reederei Bruno Winkler 1. Sofern dem Kunden ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer bestimmten Frist zusteht, sind wir in dieser Zeit ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen, diese bereit sind, eine feste Buchung vorzunehmen und der Kunde auf unsere Rückfrage hin auf sein Recht zum Rücktritt innerhalb einer von uns gesetzten Frist nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel § 3 Nr. 6 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so sind wir ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner sind wir berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls - höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags - Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. der 4. Bei berechtigtem Rücktritt durch uns entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Sollte uns bei einem Rücktritt nach den obigen Nrn. 2 oder 3 ein Schadenersatzanspruch gegen den Kunden zustehen, so können wir den Anspruch pauschalieren. Klausel § 4 gilt entsprechend. 5. Wird aufgrund von extremen Wetterverhältnissen, Wasserstraßenoder Schleusensperrungen, technischen Defekten am Schiff oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Umständen eine Fortsetzung der Fahrt auf der vereinbarten Route unmöglich, so kann die Fahrtroute geändert werden oder - falls dies nicht möglich ist - die Fahrt abgebrochen werden. Ein Schadenersatzanspruch des Kunden ist für solche Fälle ausgeschlossen. 6. Wird aufgrund von höherer Gewalt oder aus anderen von uns nicht zu vertretenden Gründen der Einsatz des vereinbarten Fahrgastschiffes unmöglich, behalten wir uns den Einsatz eines vergleichbaren anderen Schiffes vor. Ein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz entsteht dadurch nicht. 7. Die Reederei behält sich vor, stark alkoholisierte Personen oder Gruppen mit überwiegend stark alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen oder vom Schiff zu verweisen.
§ 6 Änderung der Veranstaltungszeit Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmen wir diesen Abweichungen zu, so können wir die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, uns trifft ein Verschulden.
§ 7 Haftung 1. Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten durch uns beruhen. Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Kunden unmittelbar bei der Veranstaltung zur Prüfung gemeldet werden. 2. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.
§ 8 Mitbringen und Mitnehmen von Speisen und Getränken, Dekorationen 1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit uns. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Wir übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommen Speisen und Getränken. 2. Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Dekorationen des Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Reederei. Wir übernehmen keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch die Aufstellung und das Anbringen eigener Dekorationen des Kunden
§ 9 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Schiff. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch uns. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. 2. Zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Wir bewahren die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Kunde zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behalten wir uns nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Kunden vor. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an die Reederei abzugeben.
§ 10 Behördliche Erlaubnisse und GEMA-Meldung 1. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. 2. Musik und Tanz an Bord müssen vom Kunden der GEMA gemeldet werden. Dem Kunden obliegt die Zahlung der GEMA-Gebühren. 3. Der Kunde stellt die Reederei im Falle von Lärm- und Umweltbeeinträchtigungen von Ansprüchen Dritter, auch öffentlichen Dienststellen und Behörden frei.
§ 11 Haftung des Kunden für Schäden Der Kunde haftet für alle Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar und Steganlagen etc., die durch Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.
§ 12 Sonstiges 1. Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist, mit befördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe. 2. Rollstühle und Kinderwägen können nur in begrenzter Anzahl oder nach Absprache an Bord genommen werden. 3. Die Mitnahme von Hunden oder sonstigen Tieren ist nicht gestattet. § 13 Schlussbestimmungen 1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen und Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Reederei Bruno Winkler. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Reederei Bruno Winkler. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.
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