An warmen Sommerabenden zeigt sich Berlin von einer besonders angenehmen Seite: Die Stadt wird ruhiger, das Licht weicher, und entlang der Spree entsteht eine entspannte Atmosphäre.
Genau dann starten unsere beliebten Abendfahrten – ideal, um Berlin auf bequeme und stilvolle Weise vom Wasser aus zu erleben. Ob kurz und kompakt oder ausgedehnt und vielfältig: Mit der Saturday Night Tour und der Abend-City-Tour 2 bietet die Reederei Bruno Winkler zwei attraktive Möglichkeiten für einen besonderen Abend an Bord.
Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein, mit uns die Anker zu lichten und ihren Alltag über Bord zu werfen. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie das kulinarische Angebot und lauschen Sie den fachkundigen Erklärungen - Sie werden überrascht sein, welche Geschichten sich hinter den Sehenswürdigkeiten verbergen!
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Routenverläufe über Landwehrkanal und Spree, Abfahrtzeiten, Sehenswürdigkeiten, unsere kulinarischen Angebote und Preise. Hier haben wir alle Informationen übersichtlich für Sie dargestellt.
Seit über 50 Jahren fahren wir mit Ihnen, liebe Berliner und Berlinbesucher, über die Gewässer Berlins. Vorbei an den schönsten Sehenswürdigkeiten dieser einzigartigen Stadt. Bis heute ist es für uns immer noch etwas Besonderes! Berlin kann man von vielen Seiten betrachten, doch am schönsten zeigt es sich vom Wasser aus.
Wir laden Sie ganz herzlich dazu ein, mit uns die Anker zu lichten und Ihren Alltag über Bord zu werfen. Lehnen Sie sich zurück, genießen Sie das kulinarische Angebot und lauschen Sie den fachkundigen Erklärungen – Sie werden überrascht sein, welche Geschichten sich hinter den Sehenswürdigkeiten verbergen!
Wir freuen uns auf Sie.
Allgemeine Personenbeförderungsbedingungen
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Unsere Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen gelten für alle Fahrten auf den Fahrgastschiffen der Reederei Bruno Winkler (z.B. Rund- und Ausflugsfahrten, Tages- und Ganztagesfahrten) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen durch uns. Sie gelten nicht für Charterfahrten; insoweit gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen. 2. Unsere Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Personenbeförderungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Personenbeförderungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Personenbeförderungsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und den Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 4. Unsere Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem Sondervermögen, soweit nachstehend nichts anderes gilt. 5. Mit dem Erwerb eines Fahrscheins, dem Unterzeichnen einer Reservierung oder eines Personenbeförderungsvertrages erkennt der Kunde unsere Allgemeinen Personenbeförderungsbedingungen als verbindlich an.
§ 2 Fahrkarten 1. Fahrkarten sind vor Antritt der Fahrt an den Kassen zu lösen. Fahrkarten sind beim Einsteigen persönlich vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und den zuständigen Kontrolleuren auf Verlangen vorzuzeigen. An Bord können Fahrkarten nur gelöst werden, wenn keine Kassen vorhanden oder diese geschlossen sind. Bei Fahrten über die Zielstrecke hinaus müssen Fahrkarten beim Schiffsführer oder Bootsmann spätestens beim Überschreiten der Zielstrecke unaufgefordert nachgelöst werden. Die Fahrkarten sind nur gültig am aufgedruckten Fahrtag. Wird bei einer Fahrkartenprüfung keine gültige Fahrkarte vorgelegt, so ist die erforderliche Fahrkarte nachzulösen. 2. Gelöste Fahrkarten werden bei nicht angetretener Fahrt nicht erstattet. Bei Reduzierung der Personenzahl bei Gruppenfahrkarten, die im Vorverkauf erworben wurden, werden keine Fahrgelderstattungen vorgenommen. Dies gilt grundsätzlich für den Erwerb von Fahrkarten an den Tageskassen sowie auch im Vorverkauf an eigenen Verkaufsstellen und Agenturen. Fahrunterbrechung ist nur bei Benutzung von Tageskarten und Hin- und Rückfahrkarten gestattet. Eine Rückvergütung nicht abgefahrener Strecken kann nicht gewährt werden. 3. Auf Fahrten mit Platzkarten besteht nur Anspruch auf einen Platz an dem auf der Fahrkarte oder der Reservierung genannten Tisch. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz an diesem Tisch besteht nicht. Bei Reisegruppen ist der Reiseleiter oder Reisebegleiter für die Einhaltung der Platzreservierung verantwortlich. 4. Gutscheine jeglicher Art gelten für alle von uns im Zeitpunkt der Einlösung angebotenen Fahrplanleistungen. Für Gutscheine über bestimmte Leistungen kommen die Regelungen zu gelösten Fahrscheinen entsprechend zur Anwendung. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht. Für die Einlösung des Gutscheins gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Fristbeginn ist der Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde. 5. Reservierte Karten sind bis 15 Minuten vor Fahrtbeginn an der Kasse abzuholen, anderenfalls erlischt die Gültigkeit der Reservierung. Es gelten die Stornierungsbedingungen gem. § 4.
§ 3 Ermäßigungen 1. Es werden Ermäßigungen für nachstehende Personenkreisen nach Vorlage eines amtlichen Nachweises auf den vollen Fahrpreis gewährt, und zwar für - Kinder unter 6 Jahren (bis 3 Kinder) - Kinder 6-14 Jahre - Kindergruppen und Schulklassen (15-18 Jahre), auf Rund - und Ausflugsfahrten - je 10 Kinder eine Begleitperson - Schwerbehinderte ab 70 %, auf Rund- und Ausflugsfahrten - und deren eingetragene Begleitperson, auf Rund - Ausflugsfahrten - Gruppen ab 15 Personen, auf Rund- und Ausflugsfahrten - Senioren ab 60 Jahre, auf Rund- und Ausflugsfahrten Die Einzelheiten der angebotenen Fahrpreisermäßigungen ergeben sich aus den Saison-Fahrplänen, diese werden von den Kunden als verbindlich anerkannt. 2. Es kann jeweils nur eine Fahrpreisermäßigung in Anspruch genommen werden. Keine Ermäßigungen werden gewährt bei Sonder- und Abendfahrten sowie Fahrten inklusive gastronomischer Leistungen und Kombikarten. Der Anspruch auf Fahrpreisermäßigung muss vor dem Erwerb der Fahrkarte geltend gemacht werden. Bereits gelöste Fahrkarten können nicht nachträglich zurückgenommen werden.
§ 4 Stornierung des Kunden 1. Eine Stornierung des Kunden von dem mit uns geschlossenen Vertrag kann mündlich, telefonisch, in Text oder Schriftform erfolgen. Als Stornierung gilt die Verringerung der Personenzahl ebenso wie eine Gesamtstornierung der Reservierung. 2. Im einzelnen gilt folgendes: Reservierungen können bis 3 Werktage vor dem Fahrtag kostenfrei storniert werden. Bei einer späteren Stornierung behält sich die Reederei vor, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 10 % der reservierten Leistung in Rechnung zu stellen. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist berücksichtigt. Dem Kunden steht jedoch der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. § 5 Fahrplanänderungen 1. Bei Sturm, Hagel und anderen ungünstigen Witterungsbedingungen sowie bei von uns unverschuldeten technischen Defekten und bei Wasserstraßen- oder Schleusensperrungen können wir die Fahrt abbrechen oder die Fahrtroute ändern. Erstattungs- und Ermäßigungsansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen; dies gilt auch für den von uns unverschuldeten Ausfall der Beschallungsanlage (Musik, Stadterklärung). In all diesen Fällen besteht auch kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung. 2. Uns bleibt der Einsatz anderer als im Fahrplan namentlich genannter Schiffe in jedem Fall vorbehalten. Auskünfte werden nach bestem Wissen erteilt. 3. Den Anordnungen des Schiffsbesatzung und der Schiffsführer ist im Interesse eines geregelten Verkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere für den Aufenthalt auf dem Außendeck und die Anweisungen zum Verhalten der Fahrgäste beim Durchfahren von Brücken. 4. Die Durchführung der angezeigten Fahrten kann unterbleiben, wenn nicht mindestens 10 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der Anfangsstation verkauft sind. Kommt eine dieser Fahrten wegen zu geringer Beteiligung nicht zur Ausführung, so wird der entrichtete Fahrpreis in voller Höhe zurückgezahlt. 5. Die Reederei behält sich vor, alkoholisierten Personen oder Gruppen mit überwiegend alkoholisierten Personen von der Fahrt auszuschließen und gegebenenfalls vom Schiff zu verweisen.
§ 6 Haftung 1. Wir haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für unsere Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten durch uns beruhen. Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an unseren Leistungen auftreten, werden wir bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im übrigen ist der Kunde verpflichtet, uns rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. Störungen oder Mängel müssen vom Kunden unmittelbar bei der Fahrt zur Prüfung gemeldet werden. 2. Die Beaufsichtigung von Kindern obliegt den Eltern bzw. den Begleitpersonen. Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord und auf den Steganlagen nicht gefährdet ist.
§ 7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 1. Mitgeführte (persönliche) Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Schiff. Wir übernehmen für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch uns. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. 2. Zurückgebliebene Gegenstände werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des betreffenden Kunden nachgesandt. Wir bewahren die Sachen 3 Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Die Kosten der Verwahrung hat der Kunde zu tragen. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behalten wir uns nach Ablauf der Frist eine Vernichtung auf Kosten des Kunden vor. 3. Fundsachen sind sofort bei der Schiffsbesatzung zur Weiterleitung an die Reederei abzugeben.
§ 8 Haftung des Kunden für Schäden Der Kunde haftet für alle von ihm verursachten Schäden am Schiff, an Einrichtung, Inventar, Steganlagen etc.
§ 9 Sonstiges 1. Sperrige Gepäckstücke können nur, soweit Platz vorhanden ist, mitbefördert werden. Nicht transportiert werden feuergefährliche, explosive, ätzende sowie übel riechende Stoffe. 2. Fahrräder werden nicht befördert. 3. Rollstühle und Kinderwägen können nur in begrenzter Anzahl oder nach Absprache an Bord genommen werden. 4. Hunde sind an Bord kurz an der Leine zu halten. Auf Ganztages- und Abendfahrten ist die Mitnahme von Hunden nicht gestattet. 5. Die private Benutzung von Musikinstrumenten sowie Tonwiedergabegeräten ist an Bord nicht gestattet. 6. Das Mitbringen und der Verzehr von mitgebrachten alkoholischen Getränken an Bord der Schiffe ist strikt untersagt. Die Reederei behält sich das Recht auf Kontrollen vor. § 10 Schlussbestimmungen 1. Mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Reederei Bruno Winkler. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Reederei Bruno Winkler. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzungen des § 38 Abs.2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Parteien verpflichten sind, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist.
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